Alle Berufe im Gesundheitsbereich in Deutschland sind reglementierte Berufe, d.h. man kann diese Berufe nicht einfach in Deutschland ausüben: Man benötigt für den Abschluss aus dem Ausland eine Anerkennung in Deutschland. Dies gilt unter anderem für Pflegefachkräfte (Pflegefachmann/-frau), Radiologieassistenz (MTRA), Ärztliches Personal, Operationsassistenz (OTA), Anästhesieassistenz (ATA) und Hebammen.Um also als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten zu dürfen, muss der ausländische Berufsabschluss in Deutschland offiziell anerkannt werden. Allein eine Ausbildung oder Studium aus dem Ausland ist (meistens) nicht ausreichend, weshalb die berufliche Anerkennung sehr wichtig ist.
Alle Berufe im Gesundheitsbereich in Deutschland sind reglementierte Berufe, d.h. man kann diese Berufe nicht einfach in Deutschland ausüben: Man benötigt für den Abschluss aus dem Ausland eine Anerkennung in Deutschland. Dies gilt unter anderem für Pflegefachkräfte (Pflegefachmann/-frau), Radiologieassistenz (MTRA), Ärztliches Personal, Operationsassistenz (OTA), Anästhesieassistenz (ATA) und Hebammen.Um also als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten zu dürfen, muss der ausländische Berufsabschluss in Deutschland offiziell anerkannt werden. Allein eine Ausbildung oder Studium aus dem Ausland ist (meistens) nicht ausreichend, weshalb die berufliche Anerkennung sehr wichtig ist.Die Anerkennung wird erteilt, wenn die im Ausland erworbene Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird. Die Gleichwertigkeit wird anhand definierter formaler Kriterien wie Inhalt und Dauer der Ausbildung geprüft.Bei Unterschieden zwischen dem ausländischen Zeugnis und dem deutschen Referenzabschluss besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Kenntnisstandsprüfung abzulegen.Es wird geprüft, ob die Kenntnisse des Bewerbers den für eine Berufsausbildung in Deutschland erforderlichen Kenntnissen gleichwertig sind. Hierzu werden in Deutschland Vorbereitungskurse angeboten. Die Prüfung orientiert sich an den Inhalten des deutschen Staatsexamens für den Pflegeberuf. Nach bestandener Prüfung darf der Bewerber die jeweilige Berufsbezeichnung führen.Bis zur formellen staatlichen Anerkennung darfst Du in Deutschland als Krankenpflegehelfer/in arbeiten. In dieser Funktion hast Du die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und Deine pflegerischen Fähigkeiten zu festigen, um am Ende die Prüfung anhand der Inhalte der Einarbeitungszeit zu bestehen.
Um also als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten zu dürfen, muss der ausländische Berufsabschluss in Deutschland offiziell anerkannt werden. Allein eine Ausbildung oder Studium aus dem Ausland ist (meistens) nicht ausreichend, weshalb die berufliche Anerkennung sehr wichtig ist.
Der Prozess bis zur erfolgreichen Anerkennung dauert gewöhnlich 8-12 Monate.
Du erhältst eine detaillierte Checkliste von uns - melde Dich dafür gerne bei MEDWING an.
Je nach Bundesland hast Du eine gewisse Zeit die Anerkennung zu absolvieren; in Ausnahmefällen ist auch eine Verlängerung möglich. Nach erfolgreicher Anerkennung kannst Du solange Du einen deutschen Arbeitgeber hast in Deutschland bleiben. Wer acht Jahre dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat die Möglichkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen - das ist nur in wenigen Ländern so.
In der ersten Woche in Deutschland erkunden wir bei einer Stadtrundfahrt gemeinsam Deine neue Umgebung. Wir zeigen Dir Einkaufsmöglichkeiten und Orte für Freizeitaktivitäten.
Natürlich hängt der genaue Ablauf von verschiedenen Einflussfaktoren ab, bspw. von Deinen Deutschkenntnissen oder Deinem Herkunftsland. Hier bekommst Du eine Idee, in welcher Woche Du mit den jeweiligen Prozessschritten rechnen kannst: Zum Zeitplan (verfügbar auf DE, EN, FR, AR, FAR, IND, VN, TR).
Wir helfen Dir bei der Wohnungssuche für Deinen Start in Deutschland. Kandidaten leben meist in Wohngemeinschaften oder in Einzelwohnungen mit ihren Kollegen als Nachbarn.
Im Durchschnitt liegt das Gehalt von Pflegefachkräften bei 2.800€/Monat (brutto) und steigt mit der Berufserfahrung. Arbeitgeber bieten neben dem monatlichen Einkommen viele weitere Zuschläge und Mitarbeitervorteile an. Deutschland bietet darüber hinaus vielseitige Sozialleistungen, wie Krankenversicherung, Rentenkasse oder Arbeitslosenversicherung.In diesem Zusammenhang ist in Deutschland oft die Rede von einem Brutto- und Nettogehalt. Dabei entspricht das Bruttogehalt dem Gehalt vor Abzug der Steuern und Sozialabgaben, welche verpflichtend gezahlt werden. Das, was nach diesem Abzug übrig bleibt - dein Nettogehalt, wird Dir monatlich ausgezahlt.
Das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung wird Dir in einem Bescheid mitgeteilt. Hier werden die Defizite für die relevanten Fachbereiche aufgezeigt (z.B. Innere Medizin, Chirurgie). Das heißt es werden die Stunden, die nach Prüfung Deiner Unterlagen je Fachbereich nachgewiesen wurden, mit den Stunden der deutschen Ausbildung verglichen und die ‘fehlenden Stunden’ als Defizite aufgeführt. Je nachdem, wie hoch die Defizite sind, können die folgenden drei Ergebnisse festgestellt werden:
Direkte Anerkennung (z.B. aufgrund von Berufserfahrung) → Es ist keine extra Anpassungsmaßnahme notwendig
Teilanerkennung/ Defizitbescheid → Defizite müssen durch eine Anpassungsmaßnahme ausgeglichen, siehe hierzu den nächsten Punkt
Keine Anerkennung/ Negativbescheid → Defizite sind zu hoch und es besteht die Möglichkeit die gesamte Ausbildung in Deutschland zu absolvieren (in der Pflege 3 Jahre) Bei Ausbildungen in Drittstaaten, d.h. außerhalb von der EU, wird in der Regel eine Teilanerkennung festgestellt und eine Anpassungsmaßnahme empfohlen. Die Prozessdauer variiert je Bundesland ca. zwischen 3-10 Monaten.
Tipp: Wenn Du keine oder wenig Berufserfahrung hast, kannst Du in manchen Bundesländern auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und damit den Prozess beschleunigen.
Anerkennung bedeutet, dass dein Abschluss nach Prüfung Deiner Unterlagen in Deutschland für die Berufsausübung anerkannt wird.
Die ausländischen Fachkräfte stellen einen Antrag zur Anerkennung in dem Bundesland, in dem sie arbeiten möchten. Dabei wird in der Regel die so genannte “Gleichwertigkeit” geprüft, d.h. der im Ausland erworbene Abschluss wird mit der relevanten deutschen Ausbildung verglichen. Dabei werden sowohl die praktischen und theoretischen Inhalte der Ausbildung als auch die Berufserfahrung berücksichtigt, wenn diese nachgewiesen werden kann (z.B. durch Arbeitszeugnisse).Tipp: Bitte unbedingt die Checkliste des jeweiligen Bundeslandes beachten und genau prüfen, welche Dokumente benötigt werden - und vor allem in welchem Format. Manche Dokumente brauchen z.B. eine Apostille als oder eine beglaubigte Kopie aus der deutschen Botschaft in Deinem Heimatland.
Bei Erhalt einer Teilanerkennung, kann zwischen zwei verschiedenen Möglichkeiten frei gewählt werden - in der Regel hängt dies aber auch stark vom Arbeitgeber ab:
Kenntnisprüfung (bzw. Eignungsprüfung bei Ausbildung in der EU) Umfassende Prüfung, unabhängig von den aufgeführten Defiziten
Hat einen mündlichen und einen praktischen Teil
Vorbereitung in der Regel durch einen Vorbereitungskurs (optional)
Die Dauer variiert je nach Arbeitgeber und Kurskonzept (z.B. 3-6 Monate)
Anpassungsqualifizierung
Lehrgang mit in der Regel verschiedenen Kursmodulen - wenn möglich angepasst an die festgestellten Defizite
Enge Begleitung sowie eine gute Verbindung von Theorie und Praxis
Dauer je nach Arbeitgeber und Konzept zwischen 6-9 Monaten
Statt einer Prüfung gibt es ein ‘Abschlussgespräch’ - aber auch auf diese muss man sich gut vorbereiten und muss man bestehen
Tipp: Nimm Dir genug Zeit für die Vorbereitung, da Du nur zwei Versuche hast die Kenntnisprüfung oder das Abschlussgespräch erfolgreich zu absolvieren.
MEDWING wird Dich gerne zu den besten Möglichkeiten beraten und unterstützen.
Wir helfen Dir bei allen Schritten und übernehmen die anfallenden Kosten zusammen mit Deinem zukünftigen Arbeitgeber.Es gibt auch einige Fördergelder, bspw. für den Integrations- oder Deutschkurs. Bei der Beantragung für dieser Fördergelder unterstützen wir Dich.Speziell die „Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung“ – kurz DeuFöV – ist die gesetzliche Grundlage, auf der Berufsprachkurse für die deutsche Sprache durchgeführt werden. Für die Durchführung der DeuFöV-Kurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Hierfür lässt das BAMF öffentliche und private Träger zu. Für Personen in der Anerkennungsphase ihres ausländischen Berufsabschlusses können Berechtigungen durch das BAMF erteilt werden. Ausführlichere Informationen findest Du in dieser Broschüre.
Generell ist der Familiennachzug nach Deutschland möglich. Wir empfehlen Dir, den Nachzug Deiner Familie nach erfolgreicher Anerkennung und/oder nach Abschluss Deiner Probezeit zu planen. Erst dann bist Du richtig angekommen und kannst langfristig Dein Leben in Deutschland starten.
Bei Erhalt einer Teilanerkennung, kann zwischen zwei verschiedenen Möglichkeiten frei gewählt werden - in der Regel hängt dies aber auch stark vom Arbeitgeber ab:Kenntnisprüfung (bzw. Eignungsprüfung bei Ausbildung in der EU)Umfassende Prüfung, unabhängig von den aufgeführten DefizitenHat einen mündlichen und einen praktischen TeilVorbereitung in der Regel durch einen Vorbereitungskurs (optional)Die Dauer variiert je nach Arbeitgeber und Kurskonzept (z.B. 3-6 Monate)AnpassungsqualifizierungLehrgang mit in der Regel verschiedenen Kursmodulen - wenn möglich angepasst an die festgestellten DefiziteEnge Begleitung sowie eine gute Verbindung von Theorie und PraxisDauer je nach Arbeitgeber und Konzept zwischen 6-9 MonatenStatt einer Prüfung gibt es ein ‘Abschlussgespräch’ - aber auch auf diese muss man sich gut vorbereiten und muss man bestehenTipp: Nimm Dir genug Zeit für die Vorbereitung, da Du nur zwei Versuche hast die Kenntnisprüfung oder das Abschlussgespräch erfolgreich zu absolvieren. MEDWING wird Dich gerne zu den besten Möglichkeiten beraten und unterstützen.